Bildbeurteilung und -bearbeitung für die eGK
- Buyer
- Techniker Krankenkasse, Hamburg
- Country
- Germany
- Estimated value
- —
- Deadline
- 16 Nov 2026, 12:00 CET
- Published
- 5 Oct 2026
- Procedure
- Open procedure
- Contract type
- Services
Categories
From the original notice
Die Techniker Krankenkasse (TK) gibt gem. § 291 SGB V für jeden Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Die eGK dient als Nachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und ist für Versicherte ab 15 Jahren grundsätzlich mit einem Bild des Karteninhabers auszustatten. Aus diesem Grund fordert die TK bei ihren Kunden ein Bild an. Die angeforderten Bilder können auf dem Postweg eingereicht oder online hochgeladen werden. Die bei der TK eingereichten Bilder werden, so diese nicht online hochgeladen wurden, im ersten Schritt von der TK…
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